Alle Frachtführer benötigen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Darüber hinaus erfordern deutsche Unternehmen einen Auszug aus dem Handelsregister oder - falls es sich um Einzelunternehmer oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) handelt - ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass Namen und Adressen auf allen Dokumenten mit den von Ihnen angegebenen Informationen übereinstimmen sollten. Bei Einzelunternehmern und GbRs sollten zudem die Namen der Inhaber explizit vermerkt sein.

Zusätzlich benötigen Frachtführer abhängig von Ihrem Fuhrpark die folgenden Dokumente:

  • Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht benötigen eine gültige EU-Lizenz, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 600.000 pro Schadensfall sowie, falls vorhanden, einer Jahreshöchstersatzleistung von mindestens EUR 1.200.000 (für Deutschland) gemäß § 7a GüKG. Des Weiteren wird eine Güterschadenhaftpflichtversicherung für internationale/CMR Transporte mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000 pro Schadensfall und, falls vorhanden, einer Jahreshöchstersatzleistung von mindestens EUR 500.000 benötigt.
  • Frachtführer mit Fahrzeugen bis einschließlich 3,5t zulässiges Gesamtgewicht benötigen neben der USt-ID einen aktuellen Versicherungsschein mit einer Mindestversicherungssumme von 11.000€ pro Schadensfall sowie, falls vorhanden, einer Jahreshöchstersatzleistung von mindestens 22.000€ für Deutschland, internationale/CMR- sowie inländische Transporte im jeweiligen Herkunftsland.
  • Für Speditionen ohne eigenen Fuhrpark gelten die gleichen Versicherungsanforderungen wie für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht.